Wie erfolgt die Bewertung?

Abschluss des Sachverständigenauftrages:
Damit ich für Sie tätig werden kann, muss eine vertragliche Vereinba-rung geschlossen werden. Diese regelt den Umfang und die Grund-lagen der Beauftragung. Sie beinhaltet auch Regelungen zur Vergütung des Sachverständigen.

Sollten Sie keine aktuellen Unterlagen des Bewertungsobjektes be-sitzen, brauchen Sie sich hierum nicht zu kümmern, denn ich beschaffe alle notwen-digen Auskünfte, Dokumente und Unterlagenfür Sie. Liegen Ihnen bereits alle notwendigen Unterlagen beim Ortstermin vor vereinfacht und beschleunigt dies natürlich die Erstellung des Gutachtens.


Ortstermin:
Die Ortsbesichtigung findet nach Möglichkeit schon einige Tage nach Ihrer Auftragsvergabe statt. Vor Ort verschafft sich der Sachverständ-ige einen Eindruck vom Bewertungsobjekt. Dabei sollte die Immobilie in ihrer Gesamtheit besichtigt werden können. Es ist vorteilhaft, wenn Eigentümer oder Verwalter anwesend sind. Viele Fragen lassen sich so unbürokratisch, einfach und schnell klären. Oftmals stellt sich hierbei heraus, dass noch Unterlagen, Informationen, Stellungnahmen usw. bei Behörden anzufordern oder auch durch unser Büro anzufertigen sind.


Informationsanalyse und Verwertung im Gutachten:
Die sachgerechte Erstellung des Wertgutachtens setzt die umfassen-de Analyse aller wertbeeinflussenden Umstände voraus. Die im Orts-termin und durch die bewertungsrelevanten Unterlagen gewonnenen Informationen werden nun von mir überprüft und ausgewertet. Danach müssen alle gesammelten wertrele-vanten Informationen innerhalb der Erstellung des Gutachtens Eingang finden. Das Ergebnis ist ein gründ-lich recherchiertes, fachlich fundiertes und unabhängiges Wertgut-achten.